AGB

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

Sehr geehrter Reisegast, bitte beachten
Sie die folgenden Bedingungen,
die das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen und uns regeln und die
Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

Abschluß des Reisevertrages

1.1 Mit Ihrer Buchung bieten Sie der Dreams in Motion GmbH den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an.

1.2 Ihre Anmeldung kann schriftlich, fernmündlich oder mündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.

1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns (= Reisebestätigung) zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Die Reisebestätigung wird Ihnen unverzüglich von uns direkt zugesandt.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen. An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.

2. Bezahlung

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch EUR 500,- pro Person, sofort zu leisten. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins erfolgen. Der vollständige Reisepreis ist 21 Tage vor Abreise fällig, d. h. er muss spätestens zu diesem Zeitpunkt – ohne nochmalige Zahlungsaufforderung – bei uns eingegangen sein. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst mit Bezahlung des Rechnungsbetrages.

2.2 Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.

3. Leistungen/ Preise

3.1 Für die vertraglichen Leistungen sind
a) die im Prospekt enthaltenen Angaben
b) die Inhalte unseres für Sie individuell erstellten schriftlichen Angebotes bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung selbstverständlich
informieren.

3.2 Enthält Ihre Buchung verschiedene Saisonzeiten, berechnet sich der Reisepreis anteilig, entsprechend den jeweils gültigen Preis Tabellen im zugrunde liegenden Prospekt.

4. Leistungsabweichungen und Preisänderungen

4.1 Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss – aber vor Ihrer Reise – notwendig werden, nicht zu einem Mangel führen und von uns nicht verschuldet wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

4.2 Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen Ihnen entstanden Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

4.3 Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Busfahrten) und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet
sind, haften wir – auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen – nicht.

4.4 Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis EUR 75.000,– je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise EUR 4.000,–. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reise Unfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

5. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. unserem Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auf Ihr Verlangen hat unsere örtliche Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat unsere Reiseleitung bzw. der Leistungsträger nicht. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorgesehen, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger bzw. uns – möglichst schriftlich (Telegramm, Telefax) – mitgeteilt werden. Kommen Sie Ihren Anzeige Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche
auf Minderung nicht zu. Uns erreichen Sie zu den üblichen Geschäftszeiten. Bandansagen werden auch samstags registriert.

6. Ausschluss von Ansprüchen

Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Das sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert werden.

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

7.1 Wir weißen bei Einreisevorschriften explizit auf die erforderlichen Dokumente hin.
Wenn Sie uns damit beauftragen, erledigen wir die Pass- und Visa Angelegenheiten gegen entsprechende Gebühren für Sie

7.2 Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages sind nur zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages und dem Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als
4 Monaten liegt. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Ihnen dies unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten. Alternativ können Sie eine gleichwertige Reise aus unserem Angebot verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Katalog anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Reisepreiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn
von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse möglichst schriftlich tun. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung maßgebend.

6.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldeten Teilnehmer eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder eine Entschädigung laut folgender Aufstellung verlangen. Es bleibt Ihnen im Einzelfall unbenommen, die Entstehung eines
geringeren Schadens nachzuweisen.

6.3 Sie beträgt p.P. vom 90.-61. Tag 20% vom Reisepreis, vom 60. bis 31 Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, ab dem 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75%, vom 14. Tag bis zur Abreise werden 100% berechnet.

6.4 Wenn Sie umbuchen, also den bestehenden Reisevertrag abändern wollen, müssen wir Ihnen die daraus entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Wir berechnen Ihnen pro Person mindestens EUR 40,–.
6.5 Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die Ersatzperson tritt neben Ihnen mit allen Rechten und Pflichten in den Reisevertrag ein. Wir können den Wechsel in der Person des Reisenden ablehnen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis. Wir werden uns aber bei unserem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelt sich lediglich um unerhebliche Leistungen oder der Erstattung stehen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen.

8. Kündigung des Reisevertrages
Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft.
Wir haften auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erstellt werden, so daß der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

10. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

 

 

Frank Wiesner

Im Lucken 6
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